Über das Institut
Das Institut für RuhestandsPlanung wird in privater Rechtsform geführt und steht daher für absolute Unabhängigkeit. Die rechtliche Vertretung liegt bei der Geschäftsführung.
Die Aufgaben des Instituts für RuhestandsPlanung bestehen in der Aufklärung, Beratung, Konzeption und fortlaufender Betreuung bei den Kernthemen Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Risiko- & Nachlassvorsorge.
Die Dienstleistungen des Instituts werden von Privatpersonen und Unternehmen sowie von Vermögensverwaltern, Family Offices, Steuerberatern und Anwälten mittelbar für deren Kunden in Anspruch genommen werden.
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Basis unserer Dienstleistungen sind empirische Erhebungen, Studien, Analysen, Research und Evaluationen, deren Ergebnisse direkt in die Praxis eingebracht werden. Ein Netzwerk erfahrener Experten verschiedener Fachrichtungen steht dem Institut in enger Kooperation zur Verfügung, wodurch zeitnah umsetzbare Konzepte und Lösungen für unsere Mandanten entwickelt werden.
Das Institut für RuhestandsPlanung kooperiert mit Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten, Verbänden und weiteren Partnern.
In diesem Zusammenhang wurde an unserem Institut eine wissenschaftliche Arbeit für den renommierten Prof. Peter Bofinger (Wirtschaftsweiser und Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung) verfasst, mit dem Thema „Die staatlich geförderte Altersvorsorge“. Diese mit „summa cum laude“ bewertete Arbeit ist auch als Buch erschienen und als E-Book bei uns erhältlich (Anforderung hier).
Die Förderung von Innovation, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Nachhaltigkeit sind wichtige Leitlinien unserer Arbeit. Als Mitglied im Bundesverband der RuhestandsPlaner Deutschland e.V. (BDRD) werden unsere Sachverständigen und Berater nach strengen Richtlinien jährlich nachzertifiziert.